Tarifsenkung und neue Limitationen bei Vitamin D Analysen per 1. August 2022

Wir informieren unsere Kunden, dass das Bundesamt für Gesundheit die Tarife aller Laboranalysen zum 1. August 2022 um 10% senken wird. Diese Preissenkung wird zum genannten Datum auch vom Zentrum für Labormedizin umgesetzt.

Als Folge eines Health Technology Assessment werden ab 1. Juli 2022 zudem wesentliche Limitationen bei Vitamin D Analysen eingeführt (siehe unten). Die behandelnden Ärzte müssen sich versichern, dass die Limitationskriterien erfüllt sind. Damit die Versicherten den Betrag zurückfordern können, muss das Limitationskriterium aufgeführt sein.

Für weitere Informationen verweisen wir auf die Kommunikation von BAG (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-89197.html) und FAMH (https://www.famh.ch/home/aktuelles/labormedizinunangemessene-und-ineffiziente-tarifsenkung/

Für weitere Informationenn stehen wir gerne zur Verfügung. 

Prof. Dr. Dr. Michael Nagler             Karin Volken
Stv. Zentrumsleiter                           Leiterin Biomedizinische Analytik 

 

Limitationen für die Bestimmung von Vitamin D:
1. Nur einmal verrechenbar im Falle einer separaten Bestimmung der beiden Formen
von 25-Hydroxy-Vitamin-D (25- OH-D3 und 25-OH-D2)
2. Nur bei Patienten und Patientinnen:
- mit einer der folgenden Erkrankungen oder Verdacht auf eine der folgenden
Erkrankungen:
- Osteomalazie, Rachitis
- Osteopenie
- Osteoporose
- nicht traumatische Fraktur
- nach unklarem Sturzereignis bei Patienten ≥ 65 Jahre
- bei anamnestisch erhöhtem Frakturrisiko bei Patienten ≥ 65 Jahre
- mit einer der folgenden Erkrankungen oder Verdacht auf eine der folgenden
Erkrankungen, die den Vitamin D Stoffwechsel oder dessen Absorption beeinflussen:
- Nierenerkrankungen, inkl. Urolithiasis
- Störungen des Parathormons, der Kalzämie und/oder der Phosphatämie
- Gastrointestinale Erkrankungen
- Malabsorptionssyndrome
- Lebererkrankungen
- die Medikamente einnehmen, die den Vitamin D Stoffwechsel oder dessen
Absorption beeinflussen
3. Falls eine Verlaufskontrolle des Vitamin D Spiegels im Rahmen einer der unter Punkt
2 gelisteten Fälle indiziert ist, darf die Analyse maximal einmal pro 3 Monate verrechnet
werden.